Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Schwimmschule H2O&CO angebotenen und durchzuführenden Schwimmkurse.
Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB).
Bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen werden nicht volljährige Personen stets von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei – entsprechend ihrer Verpflichtung bei Anmeldung – insbesondere ausdrücklich die vollständige Haftung für Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art gegenüber der Schwimmschule H2O&CO.

Vertragsschluss, Übertragung

Die Angebote der Schwimmschule H2O&CO sind grundsätzlich freibleibend und beinhalten lediglich eine Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Der Vertrag kommt mit Teilnahmebestätigung durch die Schwimmschule H2O&CO zustande, welcher die Übersendung einer Rechnung für die jeweilige(n) Kursteilnahme(n) gleichsteht.
Der Schwimmkurs ist generell an die zur Teilnahme angemeldete Person gebunden.

Kurswechsel

Ein Kurswechsel innerhalb der Schwimmschule ist jederzeit möglich, wenn sich ein pädagogischer oder methodischer Vorteil für den Kursteilnehmer ergibt. Die abschließende Entscheidung über einen Kurswechsel liegt bei der Schwimmschule. Es besteht kein Anspruch auf einen Kurswechsel.

Standort

Die Schwimmkurse finden in verschiedenen Einrichtungen statt, wodurch jeweils verschiedene örtliche Gegebenheiten zu beachten sind. An unseren Standorten müssen verschiedene Richtlinien eingehalten werden: Hier haben etwa Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Kinder bzw. Begleitkinder nicht unbeaufsichtigt in den Räumen der Einrichtungen bewegen und Lärm verursachen. Es gelten stets die jeweiligen Haus- und Badeordnungen. Sollte gegen entsprechende Vorgaben verstoßen werden, können wir uns dazu gezwungen sehen, Teilnehmer*innen vom Kurs auszuschließen. Die Umkleideräume in Hopsten dürfen nur mit entsprechenden Badeschuhen betreten werden. Straßenschuhe müssen ausgezogen werden. Am Standort Handorf dürfen Teilnehmer*innen die Umkleidekabinen mit Straßenschuhen betreten, anschließend beginnt der Badebereich, der mit dafür vorgesehen Schuhen betreten werden sollte.

Zutritt zur Schwimmhalle

An den Schwimmkursen nehmen ausschließlich die Kursteilnehmer*innen und das Lehrpersonal teil. Eltern nehmen nicht am Kurs teil. Das Zuschauen von außerhalb ist nur bedingt und mit Einverständnis der Kursleitung möglich. Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten.

Schwimmkurs

Die Schwimmstunde startet mit dem Beginn des Unterrichts im Schwimmbereich der Schwimmhalle und endet mit Abschluss der Unterrichtseinheit im Schwimmbereich der Schwimmhalle (Kurszeit). Beginn und Ende werden durch das Lehrpersonal bestimmt. Eine Unterrichtseinheit beträgt je nach Kurs zwischen 30 bis 45 Minuten.
Kursteilnehmer dürfen am Schwimmunterricht nur sportgesund teilnehmen. Es dürfen unter anderem keine schweren Erkrankungen, Erkältungen, Organschäden, Infektionen oder ansteckende Krankheiten seitens der Kursteilnehmer vorliegen.
Die Schwimmhalle darf erst mit Beginn der Unterrichtszeit und nur in Begleitung des Lehrpersonals betreten werden.
Aufsichtspflichten des Lehrpersonals gelten nur für die Dauer des Schwimmkurses.

Haftung

Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Kursteilnehmer, die sich außerhalb der Kurszeit ereignen. Vor und nach der Kurszeit liegende Wege- sowie Umkleidezeiten sind nicht Teil der Schwimmstunde.
Die Haftung der Schwimmschule H2O&CO ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Kursteilnehmer*innen sind stets daran gehalten, den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.
Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen oder sonstigen im Eigentum stehenden Gegenständen des Kursteilnehmers oder der Begleitpersonen übernimmt die Schwimmschule keine Haftung.
Hat ein*e Teilnehmer*in spezielle Krankheiten oder ist auf Medikamente angewiesen, so ist dies von Teilnehmerseite mitzuteilen. Auf das Bestehen besonderer Voraussetzungen bei speziellen Kursen weist die Schwimmschule H2O&CO gesondert hin, soweit sich diese nicht bereits aus der Natur der Sache ergeben.
Die Kursteilnehmer*innen sind ab Beginn der Schwimmstunde bis zu deren Ende über die Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert

Bildmaterial

Das Filmen und Fotografieren des Schwimmkurses durch Dritte ist verboten. Zu Schulungszwecken ist es nach vorheriger Einwilligung der Kursteilnehmer*innen oder ihrer gesetzlichen Vertreter der Schwimmschule H2O&CO gestattet, Unterrichtspassagen aufzunehmen. Eine Veröffentlichung dieses Materials findet ausdrücklich nicht statt. Das Material wird auch nach Durchsicht und Analyse gelöscht.

Kursbetrag, Reservierung

Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste der Schwimmschule H2O&CO, soweit Teilnehmer*innen kein gesondertes Angebot derselben vorliegt oder vereinbart wurde.
Der Kursbetrag muss spätestens bis zum angegebenen Zahlungsziel entrichtet werden. Sollte die Zahlung nicht zur angegebenen Frist beglichen sein, so wird der gebuchte Kursplatz automatisch storniert. Eine feste Platzreservierung ist nur nach Begleichung der vollen Kursgebühr oder durch Absprache mit dem Inhaber möglich. Wiederkehrend stattfindende Kurse werden der*m Teilnehmer*in monatlich im Voraus in Rechnung sowie zur Zahlung fällig gestellt, bzw. per Lastschriftmandat von deren*dessen Konto abgebucht.
Die Reservierung von Folgekursen erfolgt per Online-Anmeldung.

Absage eines Schwimmkurses

Die Schwimmschule H2O&CO hat jederzeit das Recht, Kurse infolge des Nichterreichens der erforderlichen Teilnehmer*innenzahl vor deren Beginn ersatzlos abzusagen. Soweit sich die Parteien nicht auf einen Ersatzkurs verständigen können, erhalten die Teilnehmer*innen bereits entrichtete Kursgebühren in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche der*s Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, insbesondere solche auf Schadensersatz oder Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen (z.B. Erwerb von Ausrüstung oder Kosten für Anreise) sind ausgeschlossen.

Abbruch eines laufenden Schwimmkurses

Sollte ein Kurs in Härtefällen nicht beendet werden können, kann der Kurs von der Schwimmschule H2O&CO frühzeitig abgebrochen werden. In diesem Fall werden alle bisher reservierten Kursstunden bis zum Beendigungszeitpunkt (Tag der Abmeldung, mindestens 24h vor Kurstag) stundenweise zzgl. einer Verwaltungspauschale in Höhe von 25€ in Rechnung gestellt.

Nachholstunde

Versäumt ein*e Kursteilnehmer*in ohne vorherige Absage eine Unterrichtseinheit, so ist der Stundensatz trotzdem zu entrichten (§ 615 BGB) und es entfällt die Möglichkeit einer Nachholstunde.
Grundvoraussetzung für eine Nachholstunde ist, dass die Teilnahme an der entsprechenden Kursstunde mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn abgesagt wird. Ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt.
Die Nachholstunden bei Kinderschwimmkursen werden den Eltern per E-Mail vorgeschlagen. Daraufhin haben sie die Möglichkeit dieses Angebot wahrzunehmen oder nicht. Die Nachholstunden werden online nach dem „first-serve“-Prinzip vergeben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, versäumte, abgemeldete Kurse an den Vertrag anzuhängen. Je nach Kapazitäten ist es auch möglich mehrere Nachholstunden wahrzunehmen.

Terminänderungen

Teilnehmer erhalten per E-Mail eine Terminübersicht der geplanten Schwimmtermine. Die Schwimmschule H2O&CO behält sich eine Anpassung und kurzfristige Änderung von Kursterminen vor.
Bei im Verantwortungsbereich der Schwimmschule H2O&CO liegenden Umständen, die zu einem Ausfall von Kursstunden führen, wie etwa einem krankheitsbedingten Ausfall des Lehrpersonals, werden Ersatztermine angeboten. Teilnehmer*innen haben keinen Anspruch auf eine bestimmte zeitliche Lage von Schwimmkursterminen. Insbesondere können Kurse auch an alternativen Standorten fortgeführt werden, insbesondere bei längerfristigen Schwimmbad-Defekten.

Infektionskrankheiten (insbesondere COVID-19)
Durch Infektionskrankheiten wie insbesondere COVID-19 kann es sein, dass ein Schwimmkurs unterbrochen werden muss. Dieser wird dann schnellstmöglich fortgesetzt. Alle Buchungen behalten ihre Gültigkeit. Auch eine Umlegung von Kursen an einen anderen Standort ist möglich.

Wassertemperatur

Für unseren Standort Hopsten soll die Wassertemperatur bei 31-32 Grad liegen. Bezogen auf die Wassertemperatur im Standort Handorf hat die Schwimmschule H2O&CO keinen Einfluss. Die angegebenen Werte auf deren Homepage werden uns von den jeweiligen Betreibern übermittelt und sind die durchschnittliche Wassertemperatur. Sollte der Schwimmkurs auf Grund einer zu geringen Wassertemperatur nicht stattfinden können, wird dies durch die Schwimmschule H2O&CO festgestellt. Auf den Bestand des Vertrags hat die Wassertemperatur keinen Einfluss. (Bitte beachten Sie, dass es bei starken Wetter- & Temperaturschwankungen auch zu Auswirkungen auf die Wassertemperatur kommt, da die Anlagen dies nicht sofort ausgleichen können).

Gutscheine

Die Behandlung von durch die Schwimmschule H2O&CO ausgestellten Gutscheine bestimmt sich nach den folgenden Vorgaben:

  • Der Gutschein kann bei Kursbuchung auf der Homepage der Schwimmschule Marlin GmbH eingelöst werden.
  • Der Gutschein hat kein Verfallsdatum.
  • Der Gutscheincode kann einmalig eingelöst werden.
  • Der Gutschein kann verschenkt werden.
  • Er dient ausschließlich der Vergünstigung von Schwimmkursen. Produkte werden damit nicht bezahlt.
  • Sollte der eigentliche Gutschein einen Restwert bei Einlösung aufweisen, so wird dieser Restwert als neuer Gutschein ausgestellt.
  • Eine Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich

Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder sich aus anderen Gründen als nicht anwendbar erweisen, so bleiben die übrigen Vereinbarungen des Vertrages wirksam. Bei einem solchen Fall treten anstelle der entsprechenden Bestimmung die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist der Sitz der Schwimmschule H2O&CO.

Kontakt

Standorte

Börnkamp 6
48496 Hopsten

Hobbeltstraße 144
48157 Münster Handorf